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KI-Telefonie & Datenschutz
Recht & DSGVO

KI-Kaltakquise & DSGVO: Was erlaubt ist – und was nicht

Darf eine KI einfach fremde Leute anrufen und ihnen etwas verkaufen? Kurz gesagt: bei Firmen oft ja, bei Privatleuten fast nie. Hier steht in einfachen Worten, was geht – ganz ohne Paragraphen-Kauderwelsch.

Darf man überhaupt einfach anrufen?

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wen du anrufst.

Rufst du eine Privatperson an, brauchst du vorher ihr ausdrückliches Okay. Fehlt dieses Ja, ist der Werbeanruf tabu – egal, ob ein Mensch oder eine KI wählt.

Bei Unternehmen ist es entspannter: Hier reicht es, wenn dein Angebot erkennbar zum Geschäft passt und ein Interesse wahrscheinlich ist. Ein Buchhaltungs-Tool beim Steuerberater? Kann in Ordnung sein. Ein Angebot, das mit der Firma nichts zu tun hat? Eher nicht.

Geregelt ist das im Wettbewerbsrecht (kurz UWG). Die Idee dahinter ist ganz simpel: Niemand soll mit ungewollter Werbung genervt werden.

Nicht die Technik entscheidet, ob du anrufen darfst – sondern, wen du anrufst und ob dein Angebot passt.

Ändert sich was, weil eine KI anruft?

Für die Frage „erlaubt oder nicht" ist es erst mal egal, ob ein Mensch oder eine KI zum Hörer greift – es gelten dieselben Regeln wie oben.

Wichtig wird die KI beim Thema Daten: Sobald Namen, Nummern oder Gesprächsinhalte verarbeitet werden, kommt der Datenschutz ins Spiel (die DSGVO). Klingt trocken, ist aber gut machbar – die wichtigsten Punkte kommen jetzt.

Datenschutz: Worauf du achten solltest

Wenn du für deine Anrufe Kontaktdaten nutzt, hilf dir diese kurze Liste:

  • Einen guten Grund haben: Bei Firmen ist das meist das „berechtigte Interesse". Halt kurz schriftlich fest, warum du anrufst.
  • Offen sein: Die Angerufenen sollen erfahren können, wer ihre Daten wofür nutzt.
  • Vertrag mit Dienstleistern: Wer in deinem Auftrag Daten verarbeitet, braucht einen passenden Vertrag (AV-Vertrag).
  • Nicht horten: Daten nur so lange behalten, wie du sie wirklich brauchst.
  • Kurz dokumentieren: Notier einmal, dass und wie du Kaltakquise machst.

Muss ich sagen, dass eine KI anruft?

Ehrlichkeit kommt gut an – und der neue EU-Rahmen für KI (der „AI Act") geht in die Richtung, KI-Assistenten kenntlich zu machen. Unterm Strich: Es spricht viel dafür, offen zu sagen, dass ein digitaler Assistent anruft.

(Diesen Teil stimmen wir vor Veröffentlichung noch mit euren echten Gesprächsleitfäden ab.)

Kurz-Checkliste: sicher telefonieren

  • Zielgruppe prüfen: Firmen mit passendem Angebot – keine Privatleute ohne Erlaubnis.
  • Kurz notieren, warum du anrufst.
  • Vertrag mit deinem Technik-Anbieter abschließen.
  • Nur die Daten sammeln, die das Gespräch wirklich braucht.
  • Löschfristen festlegen und einhalten.
  • Unsicher? Einmal kurz von einem Anwalt absegnen lassen.

Häufige Fragen

Darf ich Firmen mit einer KI anrufen?

Meistens ja – wenn dein Angebot erkennbar zum Geschäft der Firma passt. Dass eine KI anruft, ändert daran nichts; du musst nur die Datenschutz-Punkte einhalten.

Darf ich Privatpersonen anrufen?

Nur, wenn sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Ohne dieses Okay sind Werbeanrufe bei Privatleuten nicht erlaubt – auch nicht mit einer KI.

Brauche ich wirklich einen Vertrag mit dem Anbieter?

Ja, wenn er in deinem Auftrag Daten verarbeitet. Am einfachsten ist es, wenn die Daten dabei in Deutschland bleiben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall solltest du eine anwaltliche Einschätzung einholen.

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